Liebe Schüler, sehr geehrte Eltern,

ab 18. Mai beginnt für uns der eingeschränkte Regelbetrieb für die Klassenstufen 5-10. Jeder Schüler besucht fortan mindestens einmal wöchentlich die Schule. Alle Klassen werden in zwei Gruppen geteilt. Die Einteilung ist zwingend einzuhalten. Vom 18. bis zum 20. Mai findet für jede Gruppe eine Klassenlehrerstunde statt. Die Gruppenzugehörigkeit und der Termin sind dem Vertretungsplan zu entnehmen. In der Klassenlehrerstunde erhalten alle Schüler ihren Unterrichtsplan und weitere organisatorische Hinweise für die nächsten Wochen.

Entsprechend der Allgemeinverfügung des Sächsischen Sozialministeriums vom 12. Mai 2020 gilt:

  • Mit dem Betreten des Schulgeländes sind die Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten. Allen Personen, die am Coronavirus erkrankt sind oder SARS-CoV-2-Symptome aufweisen (v.a. trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit), ist das Betreten von Schloss Planitz untersagt. Personen mit Vorerkrankungen, deren Krankheitssymptome einer SARS-CoV-2-Infektion ähneln, müssen durch geeignete Nachweise, insbesondere durch Vorlage einer ärztlichen Bestätigung, die Unbedenklichkeit dieser Symptome belegen (Punkt 2.1. der Allgemeinverfügung).
  • Nach dem Betreten der Schule wäscht sich jeder gründlich die Hände (Punkt 2.4).
  • Besteht bei Schülern oder bei Personen, die in deren Haushalt leben, eine Grunderkrankung, die die körperliche Abwehrfähigkeit gegen eine SARS-CoV-2-Infektion wesentlich verringert, sind diese Schüler von der Schulbesuchspflicht freizustellen, sofern das Infektionsrisiko nicht anderweitig wesentlich reduziert werden kann. Über die Freistellung entscheidet der Schulleiter auf Grundlage einer ärztlichen Bescheinigung (Punkt 3.2).
  • Eltern ist das Betreten des Schulgeländes untersagt (Punkt 3.3).
  • Eine prinzipielle Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht. Der Klassenlehrer kann aber im Einvernehmen mit der Schulleitung für ausgewählte Unterrichtssequenzen, insbesondere anlässlich der Durchführung von Experimenten, anordnen, dass im Klassenraum während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Die Schulleitung kann anordnen, dass außerhalb der Unterrichtsräume eine solche Bedeckung zu tragen ist. Der Schüler ist verpflichtet, auf dem Schulgelände stets eine Mund-Nasen-Bedeckung bei sich zu führen (Punkt 3.6.3).
  • Diejenigen Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, werden in häuslicher Lernzeit unterrichtet. Die Schulbesuchspflicht wird in dieser Zeit ausgesetzt. Schülern in häuslicher Lernzeit ist es untersagt, das Schulgelände zu betreten oder in sonstiger Weise während der üblichen Unterrichtszeit in persönlichen Kontakt mit der Schule oder mit Lehrkräften zu treten (Punkt 3.6.4).
  • Aus Gründen des Infektionsschutzes können wir derzeit keine Speiseversorgung anbieten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!·         

 

Uns allen beste Gesundheit und gutes Gelingen!

Dr. Lars Flemming

Schulleiter



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