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  • 2008/09

    Sopran
    Alt
    Jenny Pontinus
    Deborah Habich
    Claudia Winter Melanie Pampel
    Franziska Schubert Lisa Lewien
    Caroline Schiel Cäcilia Harazim
    Sophie Hildebrandt Theresa Sigusch
    Theresa Pietsch Julia Heinze
    Katharina Heier Denise Eißler
    Julia Mehlan Theresa Teichert
    Maria Kiesewetter Jenny Tischer
    Marie Luppa Katharina Erler
    Miriam Ahnert  
    Kirstin Liebold  
    Elisabeth Nebe  
       
    13 10

     

    Tenor
    Bass
    Minh Duc Pham Simon Fröhlich
    Philipp Krügel Kevin Klötzer
    Dominic Erler Simon Becher
    Martin Rieck Jonas Fahlke
    Daniel Fricker Ashkan Moradiafkan
      Johannes Schedler
      Leonhard Starke
      Robert Wagner
       
    5 8

     

    Gesamt: 36

  • 2009/10

    Sopran
    Alt
    Judith Hildebrandt Anne Modes
    Maria Vogel Judith Scheffler
    Jördis Trauer Damaris Muth
    Tamara Schenk Denise Eißler
    Maria Kiesewetter Katharina Erler
    Julia Mehlan Cäcilia Harazim
    Theresa Pietsch Theresa Sigusch
    Stephanie Schedler Theresa Teichert
    Franziska Schubert Jenny Tischer
    Sophie Hildebrandt Melanie Pampel
    Julia Heinze  
       
    11 10

     

    Tenor
    Bass
    Dominik Erler Leonhard Starke
    Philipp Krügel Maik Kirste
    Lisa Lewien Jonas Fahlke
    Minh Duc Pham Kevin Klötzer
      Johannes Schedler
       
    4 5

     

    Gesamt:30

  • Sprachliche Ausbildung

    Sprachliche Ausbildung

    04 20150629 104550 1024x576Sprachen werden immer wichtiger in der heutigen Zeit. Als primäres Kommunikationsmittel schlagen sie Brücken und verbinden Menschen. Erfolgreiche Kommunikation beginnt mit der Muttersprache Deutsch. Als erste Fremdsprache kommt wie an den meisten Schulen auch am CWG Englisch hinzu. Profilübergreifend können die CWG-Schüler später zwischen Französisch, Russisch und Latein als zweiter Fremdsprache wählen. Das sprachliche Profil bietet als eines der wenigen Gymnasien der Region Spanisch als dritte Fremdsprache an.

  • Kinderchor

    Kinderchor

    Der Kinderchor wird von allen Kindern der vertieft musischen Ausbildung der Klassen 5-7 gebildet und singt vorwiegend 2-3stimmig.

    Unsere jüngsten Sängerinnen und Sänger lernen erstmals in einem größeren Ensemble miteinander zu musizieren. Neben der altersgerechten Vermittlung einer gesunden Stimm- und Sprechtechnik, dem lebendigen Zugang zu verschiedenen Stilistiken und Kulturen, steht das Zusammengehörigkeitsgefühl der Chorgemeinschaft im Vordergrund des Probenalltags.

    IMG 5582Erste Auftrittsmöglichkeiten in jedem Schuljahr sind traditionell die Herbst- und Weihnachtskonzerte des Gymnasiums.

    Erarbeitet werden dafür mehrstimmige Satzgesänge vom Volkslied bis zur Filmmusik. Neben dem Training des a-cappella-Gesangs erhalten die Chormitglieder regelmäßig die Möglichkeit, in chorsinfonischen Projekten mit einem Sinfonieorchester zu musizieren. Die arbeitsintensivste Phase bildet dabei die alljährliche Kinderchor-Probenwoche zu Beginn des Schuljahrs.

    In Kooperation mit der Vogtland Philharmonie Greiz/Reichenbach konnten unsere jüngsten Sängerinnen und Sänger bereits mehrfach beim Kinderkonzert „Movie Hits for Kids“ ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen. 

    Geleitet wird der Kinderchor seit 2022 von Florian Kirchner und Ludwig Meyer. Geprobt wird 90 min. wöchentlich.

    9E029670 AF81 4944 BEF3 913CAA15FD78

  • 2010/11

     

    Sopran
    Alt
    Julia Heinze Franziska Barthen
    Laura Keil Denise Eißler
    Maria Kiesewetter Anne Meyer
    Julia Mehlan Virginia Schmucker
    Stephanie Schedler Theresa Sigusch
    Tamara Schenk Jenny Tischer
    Franziska Schubert  
       
    7 6

     

    Tenor
    Bass
    Dominik Erler Jonas Fahlke
    David Fröhlich Klemens Fregin
    Eric Klötzer Jonas Müller
    Philipp Krügel Samuel Müller
      Johannes Schedler
      Anatol Stamboltsyan
      Tom Werzner
       
    4 7

     

    Gesamt: 24

  • Beitrittserklärung

    Hier können Sie sich die Beitrittserklärung herunterladen:

     Beitrittserklärung als PDF

    Bitte drucken Sie das Formular aus, füllen Sie es aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es per Fax an (0375) 780 207
    oder per Post an

    Clara-Wieck-Gymnasium
    Förderverein
    Schlossplatz 1
    Zwickau-Planitz
    08064
  • Satzung

    Satzung

    • §1 Name und Sitz

    Das Clara-Wieck-Gymnasium ist ein musisch-sprachliches Gymnasium mit vertiefter musischer Ausbildung.
    Zur Unterstützung der Arbeit des Gymnasiums wurde der „Förderverein des Clara-Wieck-Gymnasiums Zwickau e.V.“ gegründet. Er hat seinen Sitz in Zwickau, Schlossplatz 1 und ist in das Vereinsregister Chemnitz eingetragen.

    • §2 Zweck des Vereins

    (1) Zweck des Vereins ist:
    a) die Förderung der Erziehung und Ausbildung der Schüler des Clara-Wieck-Gymnasiums Zwickau und die zusätzliche Erbringung von Mitteln, die es ermöglichen, Unterrichts- und Bildungsmittel zu ergänzen.
    b) die Unterstützung des Gymnasiums bei der Einbringung in die Kultur- und Erbepflege der Robert-Schumann-Stadt Zwickau.
    c) das Aufbringen von Beihilfen für Klassen- und Gemeinschaftsveranstaltungen der Schule im Rahmen der Schülererziehung und -bildung.
    d) die Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen der Schule, den Schülern, allen ehemaligen Schülern sowie Freunden und Förderern des Clara-Wieck-Gymnasiums.
    e) die Förderung von Bestrebungen, die der Traditionspflege und Gestaltung des kulturellen Lebens in Planitz dienen, wobei das Schloss als kulturelles Zentrum aufgewertet werden soll.

    (2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
    (3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
    (4) Mittel des Vereins und Spenden dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
    Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins weder die eingezahlten Beiträge zurück, noch haben sie einen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder Aufwandsentschädigungen begünstigt werden. Ein Zweckbetrieb ist nur in den Grenzen der §§65ff. Abgabenordnung 1977 zulässig.

    • §3 Mitgliedschaft

    (5) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich der Schule verbunden fühlt und sich im Sinne der Satzung engagiert.
    (6) Die Mitgliederversammlung kann Ehrenmitglieder ernennen. Diese Mitgliedschaft ist beitragsfrei.
    (7) Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch formlose schriftliche Beitrittserklärung an den Vorstand, die wirksam wird, wenn der Vorstand die Annahme nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich ablehnt. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung. Ein abgelehnter Bewerber hat innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbeschlusses das Recht, die nächste Mitgliederversammlung anzurufen. Diese entscheidet endgültig. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme und der Zahlung des Beitrages für das laufende Geschäftsjahr.
    (8) Die Mitgliedschaft endet durch Tod (bei juristischen Personen durch Erlöschen) oder schriftliche Austrittserklärung, die zum Schluss des Geschäftsjahres wirksam wird.
    Bei satzungswidrigem Verhalten ist der Ausschluss aus dem Verein mit 2/3-Mehrheit der Mitgliederversammlung möglich. Dabei besteht kein Anspruch auf das Vereinsvermögen.

    • §4 Beiträge

    Der von den Mitgliedern zu zahlende Jahresbeitrag wird in der Beitragsordnung geregelt und von der Mitgliederversammlung beschlossen. Er wird jeweils für ein Jahr im ersten Quartal erhoben. Das Geschäftsjahr dauert vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres.

    Im besonderen Fall sind Beitragsermäßigungen möglich. Spenden sind möglich.

    • §5 Organe des Vereins

    Die Organe sind
    (9) die Mitgliederversammlung
    (10) der Vorstand

    • §6 Der Vorstand

    (11) Der Vorstand besteht aus
    a. dem Vorsitzenden
    b. dem Stellvertreter
    c. dem Schatzmeister
    d. dem Schriftführer

    (12) Der Vorstand kann mit Zustimmung der Mitgliederversammlung auf maximal sieben Mitglieder erweitert werden.
    (13) Ein Mitglied des Vorstandes ist Vertreter der Elternschaft.
    (14) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Dabei müssen stets zwei Vorstandsmitglieder anwesend sein um den Verein zu vertreten.
    (15) Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. Seine Amtszeit dauert bis zur Neuwahl eines Vorstandes an.
    (16) Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so kann sich der verbleibende Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch Zuwahl ergänzen. Das Ausscheiden aus dem Vorstand muss drei Monate vorher schriftlich angezeigt werden.

    • §7 Mitgliederversammlung

    (17) Die ordentliche Mitgliederversammlung ist bis zum 31. Oktober des Geschäftsjahres abzuhalten und beschließt über Beiträge, Entlastung und Wahl des Vorstandes. Sie wählt ferner zwei Kassenprüfer, die der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung einen Kassen-prüfungsbericht zu erstatten haben.
    (18) Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder, das schriftlich unter Angabe von Gründen bekundet werden muss, ist er dazu verpflichtet.
    (19) Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
    (20) Über die Versammlungsbeschlüsse ist eine vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und vom Schriftführer zu unterzeichnende Niederschrift anzufertigen.
    (21) Die Mitgliederversammlung ist ungeachtet der Zahl der erschienen Mitglieder beschluss-fähig. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
    (22) Änderungen der Satzung bedürfen einer ¾-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

    • §8 Auflösung

    (23) Die Auflösung des Vereins kann nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden, die eigens zu diesem Zwecke einberufen wurde. Es müssen mindestens ¾ der anwesenden Mitglieder der Auflösung zustimmen.
    (24) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigende Körperschaft zwecks Verwendung für die Bildung und Erziehung und zur qualitativen Verbesserung der materiellen Ausstattung des Clara-Wieck-Gymnasiums.

  • Gesang

    Gesang

      „…das Instrument wird durch seinen Spieler verkörpert – ein einmaliges Phänomen.“

    (Gerhard Faulstrich in „Singen lehren – Singen lernen“ Grundlagen für die Praxis des Gesangsunterrichtes, Augsburg 1998)

    IMG 6303Singen ist die älteste und schönste Ausdrucksform des Menschen. Sie vereint Körper, Geist und Seele gleichermaßen. Die Stimmbildung hat dabei nicht nur die Ausbildung einer gesunden, tragfähigen Gesangsstimme zum Ziel, sondern der Unterricht fördert zudem das Entdecken der eigenen Persönlichkeit und macht mögliche individuelle Grenzen überwindbar.

    Ein Ausbildungsschwerpunkt innerhalb der vertieft musischen Ausbildung ist das Fach Gesang/Stimmbildung.

     

     

     

     

     

    Ab Klasse 8 werden den Schülerinnen und Schülerin in kleinen Ensembles, im Duo – oder Einzelunterricht folgende Grundlagen vermittelt:

    •      Ausbildung einer flexiblen Stimmfunktion durch Optimierung der  Körperhaltung und Körperbewegung
    •      Atem- und Artikulationstraining
    •      genreübergreifende Gesangsstilistik
    •      Sprecherziehung
    •      Anwendung der erlernten Parameter in Literatur aller Epochen und Stile
    •     Auftrittstraining

     

    IMG 5179

    Ab Klasse 11 kann innerhalb des Musik-Leistungskurses das Fach Stimmbildung ein Instrument ersetzen und als praktisches Hauptfach fungieren. Dadurch ergibt sich automatisch die Einwahl als Prüfungsfach im fachpraktischen Teil des Musik-Abiturs.

    Klassenstufe/
    Ausbildungsform

    8

    9

    10

    11

    12

    Unterrichtsform

    Stimmbildung
    Nebenfach

    x

    x

    x

    x

    x

    Ensemble/
    Duounterricht

    Stimmbildung
    Hauptfach

    x

    x

    Einzelunterricht

     

      

    Die durch Proben und Konzerte erhöhte stimmliche Belastung lernen Schülerinnen und Schüler gesangstechnisch auszugleichen. Die Umsetzung dieser Grundlagen in altersgerechter Gesangsliteratur steht außerdem im Mittelpunkt des Unterrichts.

    Die stimmliche Entwicklung jedes Schülers wird durch regelmäßige Leistungsüberprüfungen dokumentiert.

    Das Fach Stimmbildung unterrichten am Clara-Wieck-Gymnasium:

    • Ludwig Meyer
    • Jördis Urban-Doetz
    • Simon Voigtländer
  • Inhalte der Ausbildung

    Die vertieft musische Ausbildung richtet sich an musikalisch vorgebildete, interessierte Schüler. Die Schüler entwickeln und erweitern ihre musizierpraktischen Fähigkeiten im Ensemble und als Solisten und präsentieren öffentlich die Ergebnisse ihrer künstlerischen Arbeit bei Vorspielen, Konzerten, Wettbewerben und anderen Projekten.

    Bei der Vorbereitung erwerben sie besondere Kompetenzen hinsichtlich Zeitmanagement, Teamfähigkeit und Selbstständigkeit und erleben die Wirkung des musikalischen Könnens als Bereicherung ihres Lebens. Sie entdecken die identitätsstiftende Funktion von Musik in der Gesellschaft.

    Das Gymnasium mit vertiefter Ausbildung entspricht in seiner Struktur grundsätzlich dem Gymnasium und führt nach Absolvierung der gleichen zentralen Prüfungen wie an anderen Gymnasien zur allgemeinen Hochschulreife.

    „Für die Aufnahme in Klassen mit vertiefter Ausbildung wird zusätzlich zu den allgemeinen Aufnahmebedingungen die erfolgreiche Teilnahme an einem besonderen Aufnahmeverfahren vorausgesetzt, bei dem die Eignung un die Begabung der Bewerber für die jeweilige vertiefte Ausbildung festgestellt werden.“ (§ 4 Abs. 3 Satz 1 SOGYA)

    Die Aufnahme erfolgt über eine bestandene Aufnahmeprüfung in den Fächern: Musiktheorie, Stimmbildung und einem instrumentalen Vorspiel.

    Folgende Termine stehen für die Eignungsprüfung zur Aufnahme in eine Klasse der vertieft musischen Ausbildung zur Auswahl:

    • Montag, 11.03.2024 ab 15 Uhr – vorrangig für Klasse 5
    • Dienstag, 12.03.2024 ab 15 Uhr – Klasse 5 und ältere Jahrgänge

    Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zur Eignungsprüfung folgende PDF-Datei:

    Anmeldung zur Eignungsprüfung für eine Klasse mit vertieft musischer Ausbildung

    Schicken Sie das Formular entweder

    per Post an:

    Clara-Wieck-Gymnasium
    Schloßplatz 1
    08064 Zwickau

    oder per E-Mail an:

    schulleitung [at] clara-wieck-gymnasium.eu

    oder per Fax an:

    0375 / 780 207

    Die Belegung einer Ensembleleistung ist bindend und kann im Chor des Gymnasiums oder im Jugendsinfonieorchester des Robert Schumann Konservatoriums erfolgen.

    Ziel ist der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, das Abitur ist allgemein gültig.

    Die Förderung musikalischer Begabungen, eine musiktheoretische und musikgeschichtliche Ausbildung kann auch die Grundlage für eine Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule sein.

    Eine enge Kooperation mit dem Robert Schumann Konservatorium gewährleistet ein hohes Ausbildungsniveau in Instrumentalfächern.

    Wohnheimplätze für nicht ortsansässige Schüler stehen zur Verfügung. Informationen dazu erhalten Sie auch unter >INTERNAT< auf der Seite des Robert Schumann Konservatoriums Zwickau.  http://www.rsk-zwickau.de/ 

     

  • Aufnahmebedingungen

    Anmeldung zur Eignungsprüfung für eine Klasse in der vertieft musischen Ausbildung

    Instrumentale Vorkenntnisse

    Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangstufe 5, die bereits erfolgreich ein Instrument (alle Orchesterinstrumente, Klavier, Orgel, Akkordeon, Gitarre, Mandoline, Saxophon, Blockflöte oder Schlagzeug) an einer Musikschule oder im Privatunterricht erlernen.

    Zur Eignungsprüfung sind zwei Vortragsstücke unterschiedlichen Charakters oder aus verschiedenen Epochen vorzubereiten.

    Eine für einen Vortrag notwendige Instrumentalbegleitung (z.B. Klavier) sollte selbst organisiert werden. Bei Bedarf ist es möglich, ein Playback (Playalong ohne Solostimme) von CD abzuspielen.

     

    Stimmbildung

    Klassen 5-7:

    Um die stimmliche Eignung der Schülerinnen und Schüler zu ermitteln, ist ein einfaches Volks- oder Kinderlied a-cappella vorzubereiten. Eine Begleitung ist daher nicht zusätzlich notwendig.

    Zudem werden Stimmumfang, Stimmstärke und das sichere Nachsingen von leichten Melodiefolgen überprüft.

    Klassen 8-12:

    Zur Eignungsprüfung ist ein begleitetes Lied freier Wahl ( Kunstlied, kleine Arie, Popsong ) und ein unbegleitetes Lied ( Volkslied, Spiritual ) auswendig vorzutragen.

    Das Erfassen und Nachsingen von leichten bis mittelschweren Tonfolgen, das Singen vom Blatt sowie der aktuellen Stimmstatus umfasst ebenfalls die Ermittlung der stimmlichen Eignung.

     

    Musiktheorie

    Klasse 5-7:

    Der folgenden Tabelle können Sie die Anforderungen für eine erfolgreiche Aufnahmeprüfung im Teilgebiet Musiktheorie entnehmen.

    Ab Klassenstufe 6 werden die Anforderungen der vorhergehenden Klassen vorausgesetzt.

     

    Für Klasse 5

    Für Klasse 6

    Für Klasse 7

    Notenschrift

    • Kenntnis der Noten im Violinschlüssel
    • Notenwerten und Pausen
    • Versetzungs- und Auflösungszeichen und deren Funktion
    • Oktavbereiche von eingestrichen bis dreigestrichen
    • Notation im Bassschlüssel
    • alle Oktavbereiche

    Rhythmus

    • Kenntnis  einfacher Taktarten erwünscht
    • 2/4-, 3/4-, 4/4-Takt
    • Volltakt, Auftakt
    • Punktierungen
    • Erfassen einfacher Rhythmusdiktate

    Tonleitern

     

    • Durtonarten bis 3 Vorzeichen
    • Dur- und Molltonarten bis 6 Vorzeichen
    • parallele Tonarten

    Intervalle

     

    • Prime bis Quinte + Oktave (erkennen, hören, schreiben)
    • Prime bis Oktave (erkennen, hören, schreiben)

    Akkorde

     

    • Durdreiklänge und ihre Umkehrungen
    • Umkehrungen des Durdreiklangs hören

     

    Klasse 8-10:

    Der folgenden Tabelle können Sie die Anforderungen für eine erfolgreiche Aufnahmeprüfung im Teilgebiet Musiktheorie entnehmen.

    Die Anforderungen der vorhergehenden Klassenstufen werden jeweils vorausgesetzt. Bitte beachten Sie dazu auch die Aufnahmebedingungen für Klassenstufe 5-7. 

     

    Für Klasse 8

    Für Klasse 9

    Für Klasse 10

    Melodie

    • Erfassen einfacher Melodiediktate im Oktavraum
    • Kenntnisse einfacher Zweistimmig-keit
    • Transponieren/ Sequenzieren  einfacher Melodien
    • Erfassen einfacher Melodiediktate über den Oktavraum hinaus

     

    • Begriffe Motiv und Thema

    Rhythmus

    • Unterscheidung Rhythmus, Metrum, Tempo
    • Triolen
    • doppelte Punktierung im 3/8-und 6/8-Takt
    • Synkopen und Überbindungen
    • unsymmetrische Taktarten 

     

    Tonleitern

    • Umgang mit dem Quintenzirkel
    • Pentatonik
    • Kirchentonarten (dorisch, phrygisch, lydisch, mixolydisch)
    • Zigeunertonleitern

    Intervalle

    • Tritonus
    • Vom-Blatt- Singen einfacher Melodien
    • verminderte und übermäßige Intervalle
    • Intervalle bis Duodezime

    Akkorde/

    Harmonik

    • Akkorde und deren Umkehrungen in Dur und Moll (auch hören)
    • einfache Kadenz in Dur
    • Begriffe Quintlage, Oktavlage, Terzlage
    • Anwendung und Auflösung des Dur-Septakkords mit seinen Umkehrungen
    • Vorhaltsquart-sextakkord
    • einfache Kadenz in Moll
    • verminderter und übermäßiger Dreiklang
    • Parallel-und Gegenklänge
    • Grundlagen der Akkordsymbol-schrift
    • 12-taktiges Bluesschema
    • Regeln für 4-st. Chorsatz
    • Halbschluss, authentischer Schluss, Plagalschluss 

     

    Leistungskurs Klasse 11

    Der folgenden Tabelle können Sie die Anforderungen für eine erfolgreiche Aufnahmeprüfung  im Teilgebiet Musiktheorie entnehmen.

    Die Anforderungen der vorhergehenden Klassenstufen werden vorausgesetzt. Bitte beachten Sie dazu auch die Aufnahmebedingungen für Klassenstufe 5-7 und 8-10.

     

    Anforderungen

    Akustische Grundlagen

    • Bedeutung der Obertonreihe
    • reine und temperierte Stimmung

    Melodie

    • atonale Melodik

    Rhythmus

    • Synkopenketten
    • binäre und ternäre Spielweise

    Intervalle

    • s. Klasse 5-10

    Akkorde/Harmonik

    • Sixte ajoutée
    • Neapolitanischer Sextakkord
    • Subdominantsextakkord
    • Nebendreiklänge in der Mollkadenz
    • Zwischendominanten
    • Akkordsymbolschrift