Herzlich Willkommen
Schulbetrieb ab 18. Mai 2020
Liebe Schüler, sehr geehrte Eltern,
ab 18. Mai beginnt für uns der eingeschränkte Regelbetrieb für die Klassenstufen 5-10. Jeder Schüler besucht fortan mindestens einmal wöchentlich die Schule. Alle Klassen werden in zwei Gruppen geteilt. Die Einteilung ist zwingend einzuhalten. Vom 18. bis zum 20. Mai findet für jede Gruppe eine Klassenlehrerstunde statt. Die Gruppenzugehörigkeit und der Termin sind dem Vertretungsplan zu entnehmen. In der Klassenlehrerstunde erhalten alle Schüler ihren Unterrichtsplan und weitere organisatorische Hinweise für die nächsten Wochen.
Entsprechend der Allgemeinverfügung des Sächsischen Sozialministeriums vom 12. Mai 2020 gilt:
- Mit dem Betreten des Schulgeländes sind die Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten. Allen Personen, die am Coronavirus erkrankt sind oder SARS-CoV-2-Symptome aufweisen (v.a. trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit), ist das Betreten von Schloss Planitz untersagt. Personen mit Vorerkrankungen, deren Krankheitssymptome einer SARS-CoV-2-Infektion ähneln, müssen durch geeignete Nachweise, insbesondere durch Vorlage einer ärztlichen Bestätigung, die Unbedenklichkeit dieser Symptome belegen (Punkt 2.1. der Allgemeinverfügung).
- Nach dem Betreten der Schule wäscht sich jeder gründlich die Hände (Punkt 2.4).
- Besteht bei Schülern oder bei Personen, die in deren Haushalt leben, eine Grunderkrankung, die die körperliche Abwehrfähigkeit gegen eine SARS-CoV-2-Infektion wesentlich verringert, sind diese Schüler von der Schulbesuchspflicht freizustellen, sofern das Infektionsrisiko nicht anderweitig wesentlich reduziert werden kann. Über die Freistellung entscheidet der Schulleiter auf Grundlage einer ärztlichen Bescheinigung (Punkt 3.2).
- Eltern ist das Betreten des Schulgeländes untersagt (Punkt 3.3).
- Eine prinzipielle Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht. Der Klassenlehrer kann aber im Einvernehmen mit der Schulleitung für ausgewählte Unterrichtssequenzen, insbesondere anlässlich der Durchführung von Experimenten, anordnen, dass im Klassenraum während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Die Schulleitung kann anordnen, dass außerhalb der Unterrichtsräume eine solche Bedeckung zu tragen ist. Der Schüler ist verpflichtet, auf dem Schulgelände stets eine Mund-Nasen-Bedeckung bei sich zu führen (Punkt 3.6.3).
- Diejenigen Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, werden in häuslicher Lernzeit unterrichtet. Die Schulbesuchspflicht wird in dieser Zeit ausgesetzt. Schülern in häuslicher Lernzeit ist es untersagt, das Schulgelände zu betreten oder in sonstiger Weise während der üblichen Unterrichtszeit in persönlichen Kontakt mit der Schule oder mit Lehrkräften zu treten (Punkt 3.6.4).
- Aus Gründen des Infektionsschutzes können wir derzeit keine Speiseversorgung anbieten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!·
Uns allen beste Gesundheit und gutes Gelingen!
Dr. Lars Flemming
Schulleiter
Update vom 08.05.2020
Liebe Schüler, sehr geehrte Eltern,
ab 18. Mai setzen wir den Schulbetrieb für alle Klassenstufen mit einem Wechsel von Präsenzzeiten in der Schule und Lernzeiten zu Hause fort. Priorität haben die Abiturprüfungen und die Jahrgangsstufe 11. Die Pläne und Regelungen veröffentlichen wir am Donnerstag, 14. Mai, auf der Homepage und im Vertretungsplan. Allgemeine Informationen finden Sie hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html.
Uns allen beste Gesundheit und gutes Gelingen.
Dr. Lars Flemming Schulleiter
Update 30.04.2020
- Details
- Kategorie: Nicht kategorisiert
Liebe Schüler, sehr geehrte Eltern,
ab 06. Mai nehmen wir den Unterricht für die Jahrgangsstufe 11 wieder auf. Aufgrund der Abstands- und Hygieneregeln wird der Jahrgang geteilt. Die Einteilung ist zwingend einzuhalten. Details entnehmen Sie bitte dem Vertretungsplan. Für die Klassenstufen 5-10 gibt es ab Montag zunächst Aufgaben für den Zeitraum bis 15. Mai.
Für das Betreten des Schulgeländes beachten Sie bitte folgende Regelungen entsprechend des Infektionsschutzgesetzes:
Um eine Ansteckung zu verhindern, sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Wenn Sie oder Ihr Kind an einer Coronavirus-Erkrankung erkrankt sind bzw. SARS-CoV-2-Symptome aufweisen (v.a. trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit), besteht ein Betretungsverbot für die Einrichtung. Wir bitten Sie, bei diesen Symptomen immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen
Müssen in der Einrichtung tätige Personen oder Kinder bzw. Schüler/innen zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen.
Vielen Dank!
Dr. Lars Flemming Schulleiter
Geographie-Wettbewerb "Diercke Wissen" 2020
- Details
- Kategorie: Mathematik & Naturwissenschaften
Auch in diesem Jahr haben viele Schüler unserer Schule am großen Diercke Wissen Geographie Wettbewerb teilgenommen und mit ihnen weitere 410.000 Schüler deutschlandweit. Der Wettbewerb, der vom Westermann Verlag und dem Verband Deutscher Schulgeographen ausgerichtet wird, fand in diesem Jahr bereits zum 20. Mal statt.
Update vom 17.04.2020, 15.00 Uhr
Liebe Schüler, sehr geehrte Eltern,
entsprechend des heutigen Kabinettsbeschlusses der sächsischen Staatsregierung bleibt die Schule vorerst bis einschließlich 03. Mai 2020 geschlossen, lediglich für die Abiturienten ist sie geöffnet. Aufgaben für diesen Zeitraum werden Anfang kommender Woche über die Homepage veröffentlicht. Alle weiteren Informationen finden Sie unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html.
Dr. Lars Flemming Schulleiter