Gymnasium

JM2020Am 20.3.2020 sollte der Landeswettbewerb für „Jugend musiziert“ in Zwickau beginnen. Zwei Wettbewerbskategorien sogar in unserem schönen Schloss - Gesang Solo und Blechbläser Ensemble. Doch dann kam alles anders. Die Behörden des Landes Sachsen verfügten die Schließung aller Schulen ab 18.3.2020 pandemiebedingt. Damit war auch der Landeswettbewerb Geschichte, bevor er begonnen hatte...

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Anmeldung zur Prüfung

Prüfungsbestimmungen

spielplatz1

 

 

 

 

 

spielplatz2

 

 

 

 

 

 

Für alle, die zur Einweihung nicht dabei waren:

Film über die Einweihung des Spielplatzes von TV Westsachsen

Der Förderverein des Clara-Wieck-Gymnasiums hätte am 4. Juli 2020 sehr gern das 28. Schlossfest mit allen Schülern, Lehrern, Eltern und Gästen gefeiert, das Erreichte reflektiert und natürlich die neuen Fünftklässler in diesem Rahmen an unserer Schule aufgenommen.

Für die Vorbereitung und Durchführung würden viele fleißige Helfer benötigt. Dies alles, auch in Verbindung mit den aktuellen Regelungen über die Durchführung von Veranstaltungen, können und wollen wir von niemandem verlangen und erwarten. Aus diesem Grund verschieben wir das 28. Schulfest auf den Sommer 2021.

Wir wünschen allen Schülern, Lehrern, Eltern und guten "Geistern" des CWGs ganz viel Gesundheit und alles Gute für die kommende Zeit.

Der Vorstand des Fördervereins

Hier finden Sie die Kontaktdaten aller Lehrerinnen und Lehrer:

Liebe Schüler, sehr geehrte Eltern,

ab 18. Mai beginnt für uns der eingeschränkte Regelbetrieb für die Klassenstufen 5-10. Jeder Schüler besucht fortan mindestens einmal wöchentlich die Schule. Alle Klassen werden in zwei Gruppen geteilt. Die Einteilung ist zwingend einzuhalten. Vom 18. bis zum 20. Mai findet für jede Gruppe eine Klassenlehrerstunde statt. Die Gruppenzugehörigkeit und der Termin sind dem Vertretungsplan zu entnehmen. In der Klassenlehrerstunde erhalten alle Schüler ihren Unterrichtsplan und weitere organisatorische Hinweise für die nächsten Wochen.

Entsprechend der Allgemeinverfügung des Sächsischen Sozialministeriums vom 12. Mai 2020 gilt:

  • Mit dem Betreten des Schulgeländes sind die Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten. Allen Personen, die am Coronavirus erkrankt sind oder SARS-CoV-2-Symptome aufweisen (v.a. trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit), ist das Betreten von Schloss Planitz untersagt. Personen mit Vorerkrankungen, deren Krankheitssymptome einer SARS-CoV-2-Infektion ähneln, müssen durch geeignete Nachweise, insbesondere durch Vorlage einer ärztlichen Bestätigung, die Unbedenklichkeit dieser Symptome belegen (Punkt 2.1. der Allgemeinverfügung).
  • Nach dem Betreten der Schule wäscht sich jeder gründlich die Hände (Punkt 2.4).
  • Besteht bei Schülern oder bei Personen, die in deren Haushalt leben, eine Grunderkrankung, die die körperliche Abwehrfähigkeit gegen eine SARS-CoV-2-Infektion wesentlich verringert, sind diese Schüler von der Schulbesuchspflicht freizustellen, sofern das Infektionsrisiko nicht anderweitig wesentlich reduziert werden kann. Über die Freistellung entscheidet der Schulleiter auf Grundlage einer ärztlichen Bescheinigung (Punkt 3.2).
  • Eltern ist das Betreten des Schulgeländes untersagt (Punkt 3.3).
  • Eine prinzipielle Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht. Der Klassenlehrer kann aber im Einvernehmen mit der Schulleitung für ausgewählte Unterrichtssequenzen, insbesondere anlässlich der Durchführung von Experimenten, anordnen, dass im Klassenraum während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Die Schulleitung kann anordnen, dass außerhalb der Unterrichtsräume eine solche Bedeckung zu tragen ist. Der Schüler ist verpflichtet, auf dem Schulgelände stets eine Mund-Nasen-Bedeckung bei sich zu führen (Punkt 3.6.3).
  • Diejenigen Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, werden in häuslicher Lernzeit unterrichtet. Die Schulbesuchspflicht wird in dieser Zeit ausgesetzt. Schülern in häuslicher Lernzeit ist es untersagt, das Schulgelände zu betreten oder in sonstiger Weise während der üblichen Unterrichtszeit in persönlichen Kontakt mit der Schule oder mit Lehrkräften zu treten (Punkt 3.6.4).
  • Aus Gründen des Infektionsschutzes können wir derzeit keine Speiseversorgung anbieten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!·         

 

Uns allen beste Gesundheit und gutes Gelingen!

Dr. Lars Flemming

Schulleiter

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